Die Einlagensicherung beim Tagesgeld
Mai 16, 2012
Zum Glück ist das Geld von uns Anlegern sehr gut geschützt, wenn es darum geht, dass ein Finanzinstitut in Europa insolvent wird. Aber was ist mit der Einlagensicherung beim Tagesgeld? Bei Verabschiedung der Modifikation des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes ist zum Schutz der Anleger die Haftungsgrenze auf 100.000 Euro gestiegen. Am Verlust gibt es keine Selbstbeteiligung mehr. Die Einlagen unserer Anleger sind auch in Europa durch Gesetze besonders gut geschützt. Durch die Einhaltung der europäischen Richtlinien gibt es im Bezug dessen einen Mindestschutz in den Mitgliedsstaaten Europas. Zu den Einlagen zählt das Girokonto, aber auch das Festgeldkonto und das Tagesgeldkonto.
Unter dem besonderen Schutz stehen auch Gelder auf einem Kreditkartenkonto und einem Tagesgeldkonto der DKB. Außerdem werden Gelder von Bausparplänen, Sparbüchern und zusätzlich Sparbriefen mit unter dem Begriff Einlagen erfasst. Sparbriefe sind davon ausgenommen, sofern diese mit Nachrangabrede und Inhaberschuldverschreibungen verbunden sind. Genossenschaftsbanken, öffentliche und private Banken genießen die gesetzliche Einlagensicherung, ebenso wie Bausparkassen und andere Sparkassen. Um die Entschädigungseinrichtung nutzen zu können, ist allerdings eine Mitgliedschaft Voraussetzung Nur dann kann man in einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung wie die, der deutschen Banken beispielsweise zum Geschäftsbetrieb zugelassen zu werden. Die Entschädigungseinrichtungen verpflichten sich, ihre Mitglieder einheitlich zu prüfen, wenn ein gegebener Anlass vorliegt.
Dies soll dazu führen, dass das Insolvenzrisiko gemindert wird. Sowohl Sparkassen, Landesbausparkassen als auch Landesbanken und Genossenschaftsbanken sind von der Zugehörigkeit einer solchen Entschädigungseinrichtung befreit. Allerdings nur dann, wenn diese Verbänden angehören, die die Zahlungsfähigkeit absichert. Wenn eine ausländische Bank in Deutschland nur einmal vertreten ist und diese über keine eigene deutsche Bankzulassung verfügt, ist im Falle einer Insolvenz zuerst das Land mit dem Hauptsitz der Bank zuständig. Für alle Banken innerhalb Europas gilt jedoch seit dem 31.12.2011 dieselbe Einlagensicherung wie in Deutschland: 100.000 Euro. Bei Angehörigkeit zu einem Sicherungsfond ist das Einlagekapital der Investoren staatlich abgesichert, und zwar bis zu einer Summe von 100.000 Euro.
Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de
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